Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Allgemeines
1.1 Campunite tritt in Form einer Aktiengesellschaft gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht auf. Der Sitz der Campunite AG befindet sich in CH-8212 Neuhausen Am Rheinfall.
1.2 Campunite ermöglicht es Nutzern über die Plattform www.campunite.com (nachfolgend Plattform genannt) Mietverträge über Mietsachen einzugehen. Als Mietsachen gelten Camper, Campingzubehör und alle sonstigen Campingutensilien (Nachfolgend unter dem Überbegriff Mietsachen zusammengefasst). Als Nutzer gelten sowohl Vermieter als auch Mieter der Mietsache und ebenfalls natürliche und juristische Personen, die an einer Inanspruchnahme der Leistung von Campunite interessiert sind. Campunite ist nicht Vertragspartei der Mietverträge.
1.3 Sämtliche Rechtlichen Beziehungen von Campunite mit den Nutzern und zwischen den Nutzern selbst im Zusammenhang mit der auf der Plattform angebotenen Leistung werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite geregelt. Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Campunite kommt zu Stande, sobald der Nutzer mit Anklicken des Feldes: «Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden.» sein Einverständnis zu den AGB von Campunite erteilt und bestätigt, dass er die AGB gelesen hat und damit einverstanden ist.
1.4 Die Nutzer der Plattform haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit Campunite. Campunite behält sich vor, auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses zu verzichten.
1.5 Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten alle ausserhalb eines Vertragsverhältnis getätigten Angaben von Campunite auf der Plattform als unverbindlich und als blosse Einladung zur Offerte.
1.6 Folgende Dokumente sind Bestandteil des Mietvertrages: die Buchungsbestätigungs-E-Mail von Campunite, das Übergabeprotokoll, die AGB, die Versicherungs-Bedingungen Campunite.
1.7 Eine Buchung über Campunite ist als vollwertiger und befristeter Mietvertrag gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht anzusehen.
2 Registrierung
2.1 Um die vollständigen von Campunite angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss eine Registrierung auf der Plattform erfolgen. Die Registrierung ist kostenlos und beinhaltet keine Ansprüche auf einen Abschluss eines Mietvertrages mit anderen Nutzern der Plattform.
2.2 Campunite behält sich vor, eine Registrierung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2.3 Folgende Kriterien müssen für eine Registrierung erfüllt sein:
2.3.1 Es muss sich beim Nutzer um eine natürliche oder juristische Person handeln. Der Nutzer muss handlungs- und rechtsfähig sein. Juristische Personen müssen zwingend eine bevollmächtigte natürliche Person als Vertreter angeben.
2.3.2 Familien und Ehepaare können registriert werden, sofern eine handlungsfähige natürliche Person als Vertreter angegeben wird. Die Person, die als Vertreter angegeben wird, tritt als Vertragspartei auf.
2.3.3 Der Mieter muss in Besitz eines gültigen und zugelassenen Führerausweis oder einem gleichwertigen, durch die zuständige Behörde des Wohnsitzstaates des Nutzers erteilten Ausweisdokuments sein. Campunite behält sich vor, Ausweisdokumente abzulehnen. Lernfahrausweise genügen nicht. Ist der Führerausweis in einer Schrift gestaltet, die in der Schweiz nicht lesbar ist, ist zusätzlich ein Internationaler Fahrausweis nötig. Entzug oder Verlust des Ausweisdokuments entzieht dem Nutzer die Berechtigung die Leistungen von Campunite in Anspruch zu nehmen und die Mietsache zu nutzen und zu empfangen.
2.3.4 Der Mieter muss über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss eine Versicherung über Campunite abgeschlossen werden.
2.4 Die Nutzer sind verpflichtet alle zur Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Pseudonyme und Künstlernamen dürfen nicht verwendet werden. Unvollständige und unwahre Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Nutzer sind verpflichtet allfällige Änderungen unverzüglich und schriftlich Campunite mitzuteilen.
2.5 Mehrfachregistrierungen sind nicht möglich. Jeder Nutzer darf sich nur einmal auf der Plattform registrieren.
2.6 Campunite behält sich vor, Nutzern im Falle von Falschangaben bei der Registrierung oder Mehrfachregistrierungen ohne Angabe von Gründen das Nutzungsrecht der Plattform zu entziehen und das Profil zu löschen. Campunite behält sich vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
2.7 Sämtliche Handlungen, die mit den Zugangsdaten des Nutzers getätigt werden, werden ihm angerechnet als wären es seine eigenen. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die im Falle eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten mit diesen getätigt werden.
2.8 Allfällige Gebühren, Steuern und Abgaben die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Campunite und/oder der Plattform anfallen, müssen vom Nutzer selbstständig deklariert und entrichtet werden.
3 Plattform
3.1 Campunite ermöglicht es interessierten Mietern und Vermieter ihre Angebote zu platzieren, untereinander zu kommunizieren und Mietverträge abzuschliessen.
3.2 Campunite bietet keine eigenen Mietsachen an. Die Plattform dient lediglich zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen Mietern und Vermieter.
3.3 Campunite behält sich vor, zu Test-und Werbezwecke eigene Angebote aufzuschalten. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages, der diejenigen Angebote umfasst, die Campunite zu Test-und Werbezwecke aufgeschaltet hat.
3.4 Mit der Registrierung auf der Plattform erteilt der Nutzer Campunite ein während der Vertragslaufzeit ein unwiderrufbares, sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes, kostenloses und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an allen vom Nutzer auf der Plattform eingestellten Inhalten. Die Inhalte dürfen von Campunite sowohl unverändert als auch in veränderter Form verwendet werden. Die Erlaubnis zur Verwendung umfasst insbesondere auch Werbe-und Promotionszwecke. Personenbilder des Nutzers sind von dem Nutzungsrecht ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht besteht sowohl während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für unbestimmte Zeit fort. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann die Löschung explizit schriftlich vom Nutzer innert nützlicher Frist verlangt werden.
3.5 Der Nutzer gewährleistet Campunite, dass die von ihm eingestellten Inhalte weder sitten-noch rechtswidrig sind. Die Inhalte dürfen weder vertraulich, diffamierend, beleidigend, obszön, pornographisch oder in sonstiger Weise gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstossend sein. Campunite behält sich rechtliche Schritte gegen solche Inhalte vor.
3.6 Der Nutzer gewährleistet Campunite, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht geeignet sind, die Interessen von Campunite zu beeinträchtigen oder deren Ruf zu schaden. Der Nutzer gewährleistet Campunite, dass er mit den von ihm eingestellten Inhalte nicht beabsichtigt, die Interessen von Campunite zu beeinträchtigen oder deren Ruf zu schaden. Campunite behält sich rechtliche Schritte gegen solche Inhalte und/oder Absichten vor.
3.7 Der Nutzer gewährleistet Campunite, dass er alle Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten besitzt. Unterliegen die Rechte an den Inhalten Dritten, so gewährleistet der Nutzer, dass er über alle zur Nutzung erforderlichen Lizenzen, Rechte und Zustimmungen verfügt. Campunite behält sich rechtliche Schritte gegen Inhalte, die nicht diese Voraussetzungen erfüllen vor.
3.8 Der Nutzer gewährleistet Campunite, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen. Campunite behält sich rechtliche Schritte gegen solche Inhalte vor.
3.9 Campunite behält sich vor, vom Nutzer eingestellte Inhalte ohne Angabe von Gründen von der Plattform zu entfernen.
3.10 Campunite behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Beachtung der Kündigungsmodalitäten unter Ziffer 17 beenden zu können.
4 Abschluss eines Mietvertrages
4.1 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages.
4.2 Der Vermieter muss die Angaben und Daten zu seiner Mietsache selbständig auf die Plattform hochladen. Hierzu wird ein Fahrzeugausweis verlangt. Der Mieter füllt die geforderten Angaben und Details zum Fahrzeug aus und lädt aussagekräftige und aktuelle Fotos der Mietsache auf die Plattform hoch. Der Preis für die Miete wird vom Vermieter selbstständig festgelegt.
4.3 Campunite verifiziert die Mietsache und die Angaben und schaltet das Angebot auf der Plattform auf. Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, Daten und Angaben der Mietsache anzupassen und die Verfügbarkeit des Fahrzeuges zu verwalten. Jede Änderung muss erneut von Campunite verifiziert werden.
4.4 Campunite behält sich vor, Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen nicht zu verifizieren und nicht aufzuschalten.
4.5 Akzeptiert der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters und schliesst die Buchung somit gültig ab, ist ein verbindlicher, befristeter und vollwertiger Mietvertrag gemäss schweizerischem Obligationenrecht zustande gekommen.
4.6 Campunite ist keine Vertragspartei des Mietvertrages.
4.7 Die Übergabe der Mietsache ist Aufgabe der Nutzer.
4.8 Die konkrete Vertragsausgestaltung des Mietverhältnisses ist Aufgabe der Nutzer. Dies umfasst insbesondere die Regelung der Dauer des Mietverhältnisses, der Mietpreis, die Nutzungsberechtigten an der Mietsache, allfällige Zusatzfahrer, Haftung für Schäden und Ähnliches. Bei fehlender Ausgestaltung beurteilt sich das Mietverhältnis gemäss allfälligen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite und der geltenden schweizerischen Rechtslage. Campunite übernimmt keine Haftung für die Vertragsausgestaltung der Mietverhältnisse.
4.9 Vertragsausgestaltungen gemäss Ziffer 4.8 die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite widersprechen, sind nicht zulässig und erlangen keine Gültigkeit. Liegt ein Tatbestand der Umgehung vor, wird Campunite Schritte gemäss Ziffer 15, 16 und 17 einleiten.
4.10 Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag sind ausschliesslich die Vertragsparteien zuständig. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
4.11 Die Kommission des Preises für die Miete zu Gunsten von Campunite beträgt 10% und wird dem Vermieter nur bei einer erfolgreichen Vermietung in Rechnung gestellt.
5 Mietbedingungen
5.1 Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung bzw. Mietung der Mietsache und sind Bestandteil eines jeden Mietvertrags. Grundsätzlich können die Vermieter eigene Mietbedingungen auf der Plattform definieren, welche im jeweiligen Camper-Profil ersichtlich sein müssen. Die eigenen Mietbedingungen dürfen den nachfolgenden zwingenden Bestimmungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite und der geltenden schweizerischen Rechtslage nicht widersprechen. Sie werden ansonsten als nichtig betrachtet.
5.2 Campunite behält sich vor, Mietbedingungen, die gegen die in Ziffer 5.1 beschriebenen Vorschriften verstossen, abzulehnen und nicht zu bearbeiten. Nichtige Mietbedingungen werden durch Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite und der geltenden schweizerischen Rechtslage ersetzt.
5.3 Die folgenden Bestimmungen gelten bei Mietverträgen zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwingend:
5.3.1 Der Mietbetrag inkl. allfälligen Versicherungsgebühren und allen Kommissionen sind vom Mieter, entsprechend den Angaben auf der Plattform, vor der Abholung der Mietsache zu bezahlen. Ist der Mietbetrag inkl. allfälligen Versicherungsgebühren und der Kommission von Campunite bei Campunite nicht fristgemäss eingegangen, erlangt der entsprechende Mietvertrag keine Gültigkeit und die Mietsache darf vom Vermieter dem Mieter nicht übergeben werden.
5.3.2 Den Nutzern ist es nicht erlaubt, ein auf der Plattform angefragtes Mietgeschäft, ausserhalb von Campunite zu tätigen. Umgehungsgeschäfte sind strikt untersagt. Campunite behält sich die in Ziffer 15, 16 und 17 beschriebenen Schritte vor.
5.3.3 Die Dauer der Miete ist in Anzahl Nächten zu berechnen. Die Übergabe der Mietsache findet gemäss Absprache der Vertragsparteien statt. Frühere Übergaben bzw. spätere Rückgaben können kostenpflichtig angeboten und vereinbart werden. Die Mindestdauer der Miete ist im Camper-Profil ersichtlich. Die Dauer des Mietvertrages darf ausschliesslich über die Plattform verändert oder angepasst werden. Wird die Mietdauer verlängert bzw. erhöht sich der Mietbetrag, so ist Campunite unverzüglich und schriftlich darüber zu informieren, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum verlängert werden kann. Campunite ist dazu berechtigt, auf den Differenzbetrag eine weitere Servicegebühr zu erheben.
5.3.4 Der Mietvertrag wird befristet auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Es besteht einen festen Mietpreis pro Nacht und Saison. Der Mietpreis pro Nacht ist durch den Vermieter festzusetzen. Kündigungsmöglichkeiten, oder ein einseitiger Rücktritt vom Mietvertrag ist nur unter den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen möglich.
5.3.5 Wird eine Campunite-Helvetia-Versicherungslösung abgeschlossen, tritt der Versicherungsschutz ab vereinbarter Übergabezeit in Kraft und erlischt nach der vereinbarten Rückgabezeit.
5.3.6 Der Selbstbehalt beträgt je nach Mietsache zwischen CHF 0.- und 10’000.-. Ist der Camper über die Campunite-Helvetia -Lösung versichert, gelten die Vertragsbedingungen von Helvetia.
5.3.7 Im Falle von mehreren Schadensereignissen an der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, die Summe aller Selbstbehalte dem Mieter in Rechnung zu stellen. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.8 Erfüllungsort der Übergabe und der Rückgabe, sowie die Anzahl Tageskilometer können durch die Nutzer vereinbart werden. Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Übergabe bzw. Rückgabe der Mietsache am Wohnort/Sitz Vermieter zu erfolgen. Die Erfüllung liegt vollständig in der Verantwortung der Nutzer. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.9 Bei der Übergabe der Mietsache wird empfohlen das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Ohne ein vollständiges und unterzeichnetes Übergabeprotokoll kann kein Versicherungsschutz garantiert werden. Campunite empfiehlt das Anfertigen von zwei Exemplaren, wobei eines beim Mieter und eines beim Vermieter verbleibt. Weiter hat der Vermieter dem Mieter bei der Übergabe eine Einweisung in die Mietsache zu geben. Insbesondere über sicherheitstechnische Hinweise und allfällige Mängel muss informiert werden. Im Übrigen gelten alle in Ziffer 8 beschriebenen Bestimmungen.
5.3.10 Erfolgt die Übergabe der Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Mängeln/Schäden, welche die Tauglichkeit zur geplanten Nutzung ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet Campunite innerhalb 12 Stunden schriftlich zu informieren. Es gelten alle Bestimmungen über den Rücktritt aus Ziffer 11. Campunite lehnt jegliche Haftung für sämtliche Ansprüche in diesem Zusammenhang ab. Ansprüche zwischen den Nutzern richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden schweizerischen Rechtslage.
5.3.11 Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bzgl. der Versicherung der Mietsache auf Anfrage wahrheitsgetreu zu informieren. Sämtliche Anfragen des Mieters während der Mietdauer hat der Vermieter in nützlicher Frist zu beantworten.
5.3.12 Bei Fahrzeugen, bei denen die Campunite-Helvetia-Versicherungslösung in Kraft tritt, gehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Helvetia jederzeit vor.
5.3.13 Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten infolge einer Panne, eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mietsache entstehen. Campunite empfiehlt den Abschluss der Pannenhilfe im Buchungsprozess. Fällt die Mietsache in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalles seitens des Vermieters aus, hat der Mieter Campunite innert einer nützlichen Frist zu kontaktieren. Ansprüche richten sich nach der geltenden schweizerischen Rechtslage. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.14 Bonusverluste der Versicherung einer Mietsache gehen zulasten des Vermieters (sofern nicht über Campunite versichert). Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.15 Schäden, Ausfallentschädigungen und ähnliche Ansprüche während der Mietdauer können unabhängig vom Verschulden des Mieters weder gegenüber Campunite noch gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
5.3.16 Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind. Insbesondere haftet er, wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die gesamten Kosten können im Einzelfall den im Camper-Profil angegebenen Selbstbehalt übersteigen. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.17 Für Schäden und Ersatz von Teilen, die durch Verschleiss kaputt gehen (Motor, Lichtmaschine, etc.) haftet der Vermieter. Für Schäden und Ersatz von Teilen, die durch Fehlverhalten vom Mieter kaputt gehen (unsachgemässe Bedienung) haftet der Mieter. Der Mieter haftet, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Campunite lehnt jegliche Haftung ab.
5.3.18 Bei Unstimmigkeiten oder Forderungen, muss die fordernde Partei ihre Ansprüche belegen können.
5.3.19 Campunite behält sich vor, einen unabhängigen Fachexperten zu beauftragen, Mängel und Schäden zu bewerten. Die dafür entstandenen Kosten werden zu je 50% dem Vermieter und Mieter verrechnet.
5.3.20 Es besteht kein Anspruch auf Reduktion des Mietpreises im Falle einer vorzeitigen Rückgabe der Mietsache oder des Nichterreichens der vereinbarten Gesamtkilometer.
5.3.21 Der Vermieter ist berechtigt, im Falle eines Überschreitens einer vereinbarten Tageskilometerzahl dem Mieter einen angemessenen Betrag für die Mehrkilometer in Rechnung stellen. Der Mehrbetrag darf jedoch 80 Rappen pro Mehrkilometer nicht überschreiten. Campunite ist dazu berechtigt, auf den Differenzbetrag eine weitere Servicegebühr zu erheben.
5.3.22 Die Übergabe und Rückgabe der Mietsache erfolgen in gereinigtem und per sofort nutzbarem Zustand. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, muss dieses zusätzlich fahrtüchtig, vollgetankt, mit aufgefülltem Kühler-, Wasser- und Treibstofftank und aufgefülltem Ölstand über- und zurückgegeben werden. Allfällige Toilette und Abwassertank sind zu säubern und zu leeren. Eine notwendige Nachreinigung kann vom Nutzer mit max. CHF 100.- pro Stunde in Rechnung gestellt werden. Bei normaler Verschmutzung darf eine nachträgliche Reinigung CHF 300.- nicht übersteigen. Die Notwendigkeit der Nachreinigung muss festgehalten werden. Campunite lehnt jegliche Haftung ab.
5.3.23 Der Rückgabe der Mietsache hat rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Im Falle verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzlich CHF 10.- pro Stunde verrechnen. Bei der Rückgabe hat der Vermieter die Mietsache zu kontrollieren. Verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden, die der Mieter zu verantworten hat, welche erst nach der Rückgabe der Mietsache durch den Vermieter festgestellt werden, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Reparaturaufwand in Rechnung zu stellen. Die Meldung des Vermieters muss schriftlich inkl. Nachweis bis spätestens 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter und an Campunite (contact@campunite.com) erfolgen. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.24 Die Rückgabe einer allfälligen Kaution liegt vollständig in der Verantwortung der Nutzer. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
5.3.25 Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
6 Pflichten des Vermieters
6.1 Folgende Pflichten müssen vom Vermieter zwingend eingehalten werden:
6.1.1 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: (1.) gültige Motorfahrzeugkontrolle, keine technischen Mängel, fahrtüchtig und verkehrssicher, (2.) die Überlassung der Mietsache an Dritte darf weder gesetzlich noch vertraglich eingeschränkt oder verboten sein (bei geleasten Mietsachen sind die Leasingbedingungen zu konsultieren), (3.) reguläre Kontrollschilder (keine Garagennummern, etc.), (4.) wird das Fahrzeug nicht über die Campunite-Helvetia-Versicherungslösung versichert, muss der Camper in der Fahrzeug-Versicherungspolice als Mietfahrzeug definiert sein und (5.) die Wartung und Services werden in den vom Fahrzeughersteller empfohlenen Intervallen durchgeführt.
6.1.2 Darüber hinaus ist folgendes zu beachten: (1.) Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache alle relevanten versicherungs-, zulassungs-, ausrüstungs-, gewerbe- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, (2.) der Vermieter gewährleistet, dass die angebotene Mietsache sowohl in Bezug auf Ausstattung, Qualität und Nutzbarkeit der Beschreibung auf Plattform entspricht, (3.) Die Überlassung der Mietsache hat in tauglichem und sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zu erfolgen, und (4.) die Mietsache muss vor Mietbeginn auf seine Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.
6.1.3 Mietanfragen sind zügig zu beantworten, idealerweise innerhalb von 24h.
6.1.4 Alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente und Unterlagen müssen bei Übergabe und bei Rückgabe der Mietsache mitübergeben werden.
6.1.5 Der Vermieter hat sein Nutzerprofil stets aktuell zu halten. Insbesondere muss angegeben werden, an welchen Daten die Mietsache bereits vermietet ist und somit keinem weiteren Nutzer zur Verfügung steht. Campunite haftet nicht für die vom Vermieter gemachten Angaben.
6.1.6 Der einseitige Rücktritt vom Mietvertrag ist nur unter den Bedingungen von Ziffer 11 möglich. Tritt ein Vermieter unter den Bedingungen von Ziffer 11 vom Mietvertrag zurück, so schuldet der Vermieter Campunite die gesamte Kommission und ist verpflichtet, Campunite Beweise (Fotos, Rechnungen, Bestätigung der Garage, etc.) vorzulegen. Campunite haftet nicht für Schäden und Ansprüche aus einem einseitigen Rücktritt. Campunite behält sich rechtliche Schritte vor, falls der Rücktritt nicht den Bedingungen aus Ziffer 6.2 und Ziffer 11 entspricht.
6.1.7 Wird nichts anderes vereinbart, ist die Aussenreinigung der Mietsache Sache des Vermieters.
6.1.8 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug oder ein Zelt und ist das Rauchen und das Halten von Tieren im Innern der Mietsache gemäss Vermieter erlaubt, muss er dies in der Beschreibung der Mietsache festhalten.
6.1.9 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, muss der Vermieter den Führerschein des Mieters und aller Zusatzfahrer überprüfen.
6.2 Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt vollständig den Nutzern. Campunite gewährleistet nicht, dass die vom Vermieter getätigten Angaben vollständig und richtig sind. Campunite gewährleistet nicht, dass der Vermieter tatsächlich in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten auch zu erfüllen. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab. Sollten aufgrund eines Rechtstreites zwischen den Nutzern Kosten auf Campunite zukommen, haften der Vermieter und der Mieter solidarisch für sämtliche Kosten, inklusive vorprozessuale Kosten.
7 Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter hat folgende Pflichten während der Mietdauer zwingend einzuhalten:
7.1.1 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, ist der Mieter verpflichtet, alle Fahrzeuglenker dem Vermieter bei der Buchung anzugeben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mehrere Fahrzeuglenker zu akzeptieren. Der registrierte Mieter, respektive der Vertreter, haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch nicht eingetragene und nicht angemeldete Fahrzeuglenker entstehen.
7.1.2 Nach Übernahme der Mietsache haftet der Mieter für alle Schäden, die nicht aufgeführt sind, oder belegbar nicht in der Mietperiode eingetroffen sind.
7.1.3 Sämtliche Verbrauchskosten während der Mietdauer (Treibstoff, Parkgebühren, Fährverbindungen etc.) hat der Mieter zu tragen.
7.1.4 Sämtliche gesetzliche Vorgaben, Verkehrsregeln und alle sonstigen Vorschriften und Regelungen im Umgang mit der Mietsache müssen vom Mieter jederzeit eingehalten werden. Alle Bussen, Verzeigungen und sonstigen Strafen gehen ausdrücklich und vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Dies umfasst insbesondere Verkehrs- und Parkbussen. Campunite übernimmt keine Gewährleistung, dass der Mieter sich an die beschriebenen Regeln und Vorschriften hält. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesen Zusammenhängen ab. Die Begleichung von Bussen und Ähnlichem ist Sache der Nutzer. Campunite ist berechtigt, im Falle einer Busse oder im Zuge von sonstigem strafbarem Verhalten oder Ermittlungsverfahren die Angaben der Vertragsparteien ohne Rücksprache an die Behörden zu übergeben.
7.1.5 Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Insbesondere sind Fahrzeuge schonend und umweltfreundlich zu nutzen. Der Mieter haftet für mangelhaften Unterhalt, unsachgemässe Nutzung und sonstiger Schäden infolge unsorgfältiger Behandlung der Mietsache während der gesamten Dauer, in der sich die Mietsache in seinem Besitz befindet. Im Weiteren beurteilt sich die Haftung gemäss den übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schweizerischen Rechtslage. Campunite lehnt jegliche Haftung für die beschriebene unsachgemässe Nutzung der Mietsache durch den Mieter ab.
7.1.6 Der Mieter darf die Mietsache nur in den Ländern, in denen sein Versicherungsschutz wirksam ist, nutzen. Die Mietsache darf nicht ausserhalb dieser Länder gebracht werden. Die Länderliste richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
7.1.7 Die Mietsache darf nicht in einem durch Alkohol, Medikamente, oder Drogen beeinträchtigten Zustand, oder in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen Zustand genutzt werden. Campunite haftet nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche in diesem Zusammenhang.
7.1.8 Bei einem Pannenfall eines über die Campunite-Helvetia-Versicherung gedeckten gemieteten Fahrzeugs, ist gemäss Versicherungsbedingungen vorzugehen. Ist der Pannenschutz bereits bei dem Fahrzeug inbegriffen, oder ist der Mieter selbstständig als Person versichert, so hat der Mieter schnellstmöglich den entsprechenden Pannendienst zu kontaktieren. Besteht kein Pannenschutz durch den Mieter oder wurde auf den Abschluss der Helvetia-Versicherung verzichtet, trägt der Mieter sämtliche Kosten vollumfänglich selbst. In allen Fällen ist der Vermieter und Campunite jedenfalls unverzüglich durch den Mieter zu informieren.
7.1.9 Der Mieter ist bei einem Schadensfall verpflichtet den Vermieter und Campunite unverzüglich zu benachrichtigen. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, muss zwingend das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Falls notwendig muss die örtliche Polizei benachrichtig werden. Bei einem Unfall/Schaden einer über die Campunite-Helvetia-Versicherung gedeckten Mietsache, ist gemäss dem Abschnitt «Versicherung für Mieter» vorzugehen. Bei allen anderen Mietsachen ist der Vermieter, Campunite und die entsprechende Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu informieren.
7.1.10 Der Mieter ist verpflichtet, die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen der Mietsache zu beachten. Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, sind regelmässige Überprüfungen von Öl- und Wasserstand und Reifendruck durch den Mieter vorzunehmen. Allgemeines Verbrauchsmaterial während der Mietdauer (Motorenöl, Campinggas, Scheibenwischerwasser etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
7.1.11 Die Mietsache ist im Rahmen des gewöhnlichen Gebrauches sauber zu halten.
7.1.12 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug oder ein Zelt, ist das Rauchen und das Halten von Tieren im Innern der Mietsache untersagt. Anders lautende Vereinbarungen zwischen den Nutzern sind erlaubt.
7.1.13 Die Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl liegt in der Verantwortung des Mieters. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
7.1.14 Die Weitergabe der Mietsache an Dritte ist untersagt. Ausgenommen davon sind eingetragene Zusatzfahrer im Falle eines Fahrzeuges.
7.1.15 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, darf dieses nur soweit beladen werden, dass die vorgeschriebene Nutzlast nicht überschritten wird.
7.1.16 Handelt es sich bei der Mietsache um ein Fahrzeug, darf dieses nicht für Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Ähnlichem benutzt werden. Die Verwendung des Fahrzeuges auf Rennstrecken, Trainingsgeländen und Rundkursen ist strengstens untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung des Fahrzeuges zu Taxifahrten, Gefahrenstofftransporte, Demonstrationen, Kundgebungen, Werbeträger und zu Umzugszwecken. Das Ziehen oder Bewegen von anderen Fahrzeugen mithilfe der Mietsache ist ebenfalls nicht erlaubt.
7.1.17 Optische oder technische Veränderungen und eigenmächtige Reparaturen an der Mietsache dürfen nicht vorgenommen werden. Ist eine Reparatur notwendig, damit die vorgesehene und sichere Nutzung der Mietsache weiterhin gewährleistet werden kann, darf der Mieter diese vornehmen lassen, sofern er vom Vermieter die Einwilligung erhalten hat. Die Reparatur darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Hat der Mieter die nötige Reparatur zu verschulden, gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Liegt kein Verschulden des Mieters vor, hat der Vermieter die Reparaturkosten nach Vorlage der Originalbelege dem Mieter zurück zu erstatten. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
7.1.18 Das Mietsache darf nicht ausgelöst werden. Campunite empfiehlt den Eintrag «Code 187» im Fahrzeugausweis.
7.1.19 Erfüllt der Mieter die Mietbedingungen nicht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
7.1.20 Wird nichts anderes vereinbart, ist die Innenreinigung der Mietsache Sache des Mieters.
7.1.21 Die weiteren Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind zu beachten.
7.2 Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt vollständig den Nutzern. Campunite gewährleistet nicht, dass die vom Mieter getätigten Angaben vollständig und richtig sind. Campunite gewährleistet nicht, dass der Mieter tatsächlich in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten auch zu erfüllen. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab. Sollten aufgrund eines Rechtstreites zwischen den Nutzern Kosten auf Campunite zukommen, haften der Vermieter und der Mieter solidarisch für sämtliche Kosten, inklusive vorprozessuale Kosten.
8 Übergabeprotokoll
8.1 Es ist empfohlen die von Campunite angebotene Vorlage zu verwenden.
8.2 Campunite übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der angebotenen Vorlage des Übergabeprotokolls.
8.3 Sollte von den Nutzern ein anderes als das von Campunite angebotene Formular verwendet werden, lehnt Campunite jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
8.4 Es wird empfohlen, das Übergabeprotokoll von beiden Parteien sowohl bei der Ab-, als auch bei der Rückgabe der Mietsache vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden.
8.5 Mängel an der Mietsache sind vollständig aufzuführen und auf den Abbildungen auf dem Formular einzuzeichnen.
8.6 Das Übergabeprotokoll muss wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt werden. Campunite übernimmt keine Haftung für unwahre Angaben auf dem Formular.
8.7 Das ausgefüllte und unterzeichnete originale Übergabeprotokoll muss von den Parteien selbstständig aufbewahrt werden und im Falle eines Rechtsstreites zwischen den Parteien, eines Versicherungsfalles und/oder eines Schadenfalles und auf Anfrage Campunite zugestellt werden.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Der Mietbetrag entspricht zwingend dem auf der Plattform vom Vermieter festgelegten Preis. Diese Bedingung kann nicht geändert werden. Der Mietbetrag umfasst den Vermieteranteil, die Zahlungsgebühr, die Campunite Servicegebühr und die Versicherungsprämien, falls das Fahrzeug über Campunite-Helvetia-Versicherungslösungen versichert ist. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche zahlungspflichtige Optionen im Buchungsprozess zu buchen (Bsp. zusätzliches Zubehör oder diverse weitere Versicherungen).
9.2 Der Mietbetrag ist zahlbar innert 10 Tagen. Kommt der Vertragsschluss weniger als 10 Tage vor Mietbeginn zustande, ist der Betrag spätestens ein Tag vor der Übergabe fällig. Für die Bezahlung des Mietbetrages sind vollumfänglich die Nutzer verantwortlich. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird und diese geschuldet ist, ist der Mietbetrag immer inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
9.4 Ratenzahlungen sind möglich, sofern der Mietpreis mindestens CHF 1'000.-beträgt und dies im Einverständnis von beiden Parteien und Campunite geschieht. Beide Parteien und Campunite haben das Recht, eine Ratenzahlung abzulehnen.
9.5 Zahlungsmöglichkeiten, der zu bezahlende Mietbetrag und alle weiteren Modalitäten werden auf der Plattform geregelt und festgelegt.
9.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietbetrag gemäss den auf der Plattform aufgeführten Bedingungen zu bezahlen.
9.7 Der Vermieter beauftragt Campunite das Inkasso gegenüber dem Mieter wahrzunehmen. Der Vermieter erteilt die Erlaubnis zum Inkasso an Campunite gegen eine Servicegebühr von 20% bei Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform. Campunite tritt im Falle einer Inkasso-Angelegenheit nie als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. Campunite übernimmt die Verwaltung des vom Mieter bezahlten Mietbetrages im Namen des Vermieters und verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.
9.8 Bezahlt der Mieter den geschuldeten Gesamtbetrag nicht rechtzeitig, haftet er für alle Kosten die Campunite in diesem Zusammenhang entstehen. Der Mieter hat sodann Campunite vollumfänglich zu entschädigen. Die Servicegebühr steht Campunite für die Erbringung ihrer Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu.
9.9 Ein einseitiger Rücktritt des Vermieters ist möglich, wenn der Mieter den Mietbetrag nicht innert vereinbarter Frist bezahlt. Die Rücktrittsmodalitäten von Ziffer 11 sind zu beachten. Die Mietsache wird dadurch wieder freigegeben. Campunite lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
9.10 Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Nutzern ist Campunite berechtigt, bereits einbezahlte Mietbeträge treuhänderisch zu verwahren, bis die Zustimmung zur Überweisung des Mietbetrages erfolgt, Campunite nach bestem Wissen und Gewissen den Berechtigten feststellen kann, oder ein rechtskräftiger Entscheid den Mietbetrag einer der Parteien zuweist.
9.11 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen Campunite, wenn er behauptet, dass die Überweisung des Mietbetrags an den Vermieter durch Campunite unberechtigterweise geschehen ist. Campunite lehnt jegliche Haftung ab.
9.12 Das Umgehungsverbot gemäss Ziffer 15 ist strikt zu beachten.
9.13 Der Mietzins wird auf einem eignen Konto von Campunite bis mindestens zum Ende des Mietverhältnisses verwaltet. Nach Mietende kann der Vermieter die Auszahlung des Mietbetrages anfordern. Campunite hat den Betrag abzüglich den Kommissionen und allfälligen Versicherungsgebühren innert nützlicher Frist zu überweisen. Die üblichen Verjährungsfristen gemäss der schweizerischen Rechtslage sind zu beachten.
10 Vertragsanpassungen
10.1 Abgeschlossene Buchungen sind verbindlich und führen in jedem Fall zu einem abgeschlossenen, befristeten und vollständigen Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter entsprechend den vereinbarten Bedingungen.
10.2 Gewünschte Anpassungen am bereits abgeschlossenen Vertrag sind möglich. Es besteht für die jeweils andere Vertragspartei jedoch keine Verpflichtung, den Änderungen zuzustimmen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen. Sie kommen nur zu Stande, wenn beide Parteien ihre Zustimmung erteilen.
10.3 Vorgenommene Vertragsanpassungen sind unverzüglich Campunite mitzuteilen.
10.4 Campunite behält sich vor, Vertragsanpassungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite widersprechen und/oder gegen die guten Sitten und/oder geltendes Recht verstossen, nicht zuzustimmen und nicht zu bearbeiten. BIN MIR NICHT SICHER OB DAS ÜBERHAUPT MÖGLICH IST. ALLENFALLS ABKLÄREN UND SONST BESSER STREICHEN.
10.5 Für die Erfüllung der Pflichten und die Einhaltung von Vertragsanpassungen sind ausschliesslich die Vertragsparteien zuständig. Campunite lehnt jegliche Haftung und Vermittlung in diesem Zusammenhang ab.
10.6 Campunite haftet nicht für Vertragsanpassungen, die gegen die guten Sitten und/oder geltendes Recht verstossen und/oder eine Vertragspartei benachteiligen.
11 Rücktritt
11.1 Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen ist ein einseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund (technische Mängel, Krankheit, Unfall und Ähnliches). Ein einseitiger Rücktritt muss unverzüglich der anderen Vertragspartei und Campunite schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und belegt werden. Es besteht sodann kein Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungskommission durch Campunite. Campunite haftet nicht für bereits getätigte vertragliche Leistungen.
11.2 In Verbindung mit Ziffer 9.10 ist ein einseitiger Rücktritt durch den Vermieter möglich, wenn der Mieter den Mietbetrag nicht innert vereinbarter Frist bezahlt.
11.3 Eine übereinstimmende Vertragsauflösung durch die Parteien ist möglich. Campunite ist unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über die Vertragsauflösung zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungskommission durch Campunite. Campunite haftet nicht für bereits getätigte vertragliche Leistungen.
11.4 Der Mieter kann einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn schwere Mängel an der Mietsache die wesentliche Nutzung verunmöglichen (defekte Wassersysteme, Motorschäden und Ähnliches). Leichte Mängel wie Kratzer und Beulen ermöglichen einen einseitigen Rücktritt nicht, sind aber festzuhalten. Der Rücktritt ist unverzüglich dem Vermieter und Campunite schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und zu belegen.
11.5 Ob der Mietpreis geschuldet wird, beurteilt sich für sämtliche Rücktritte und Vertragsauflösungen nach der geltenden schweizerischen Rechtslage. Campunite haftet nicht für bereits getätigte vertragliche Leistungen.
12 Datenschutz
12.1 Die ausführlichen Informationen zum Datenschutz sind auf der Disclaimer Seite festgehalten.
12.2 Die Speicherung der Profilinformationen findet auf Google Firebase statt.
12.3 Die Nutzer der Plattform können die komplette Löschung Ihrer Daten beantragen, indem Sie eine E-Mail an contact@campunite.com mit einer Anfrage dazu senden. Die Nutzer erhalten nach kompletter Löschung Ihrer Daten die Bestätigung per E-Mail.
13 Bewertungssystem
13.1 Unwahre, rufschädigende, ehrverletzende oder in anderer Weise sitten- und rechtswidrige Aussagen im Zuge der Bewertung sind verboten.
13.2 Campunite lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden aus unwahren, rufschädigenden, ehrverletzenden oder in anderer Weise sitten- und rechtswidrige Aussagen im Zuge des Bewertungssystem auf der Plattform ab.
13.3 Jegliche unsachgemässe Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere verboten sind Bewertungen und Kommunikation durch untereinander verbundene Personen und nichtexistierende Personen. Eigenbewertungen sind verboten. Ebenso ist es verboten, mittels einzig zu diesem Zwecke erstellten Nutzerprofilen Bewertungen vorzunehmen.
13.4 Die Bewertungen werden von Campunite nicht überprüft. Campunite übernimmt keine Haftung für unwahre, rufschädigende, ehrverletzende oder in anderer Weise sitten- und rechtswidrige Aussagen, die mittels Bewertungssystems getätigt werden.
13.5 Campunite behält sich vor, Bewertungen ohne Angabe von Gründen zu löschen.
13.6 Campunite behält es sich vor, Nutzer, die gegen Ziffer 13 ff. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen, dauerhaft und ohne Angabe von Gründen von der Plattform zu sperren.
14 Urheber- und Markenrecht
14.1 Sämtliche Elemente auf der Plattform unterliegen urheber- und/oder markenrechtlichem Schutz. Dies umfasst Texte, Bilder, Logos, Hörsignale und ähnliche, gemäss der schweizerischen Rechtslage urheber- und markenrechtlich geschützte Elemente. Ausschliesslich der private Gebrauch ist gestattet. Jegliche kommerzielle Nutzung dieser Elemente ist sowohl den Nutzern als auch blossen Besuchern der Plattform untersagt.
14.2 Campunite behält sich vor, Nutzer, die gegen Ziffer 14.1 verstossen, dauerhaft und ohne Angaben von Gründen von der Plattform zu sperren.
14.3 Campunite behält sich vor, rechtliche Schritte gegen Verstösse gegen das Urheber- und Markenrecht einzuleiten.
15 Umgehungsverbot
15.1 Die Nutzer verpflichten sich, sich in sämtlichen Fällen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und an die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von Campunite zu halten.
15.2 Die Umgehung der Vermittlungs- und Provisionsstruktur von Campunite ist strengstens untersagt.
15.3 Es ist den Nutzern untersagt, sich über die von Campunite angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten zu vernetzen und mittels anderweitiger Kommunikationskanälen einen Mietvertrag im Sinne des Angebots von Campunite zu schliessen. Jegliche Aktivitäten, die diesem Zweck dienen, müssen von den Nutzern unverzüglich Campunite gemeldet werden.
15.4 Es ist den Nutzern untersagt, einen mittels Vermittlung durch Campunite geschlossenen Vertrag aufzulösen und ausserhalb der Plattform erneut zu schliessen und so die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von Campunite zu umgehen. Jegliche Aktivitäten, die diesem Zweck dienen, müssen von den Nutzern unverzüglich Campunite gemeldet werden.
15.5 Liegt ein in Ziffer 15.1 bis 15.4 beschriebener Tatbestand vor, ist Campunite ermächtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 6’000 pro Umgehung und pro fehlbare Nutzer zu verlangen. Campunite behält sich vor, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
15.6 Campunite behält sich vor, jegliche Nutzer, die aktive Bestrebungen zur Erfüllung der in Ziffer 15.1 bis 15.4 beschriebenen Tatbestände vornehmen dauerhaft und ohne Angabe von Gründen von der Plattform zu sperren. Campunite behält sich rechtliche Schritte gegen solche aktiven Bestrebungen vor.
16 Sanktionen
16.1 Bei Verstössen oder Hinweise auf Verstösse gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Campunite, gesetzliche Regelungen und Vorschriften, Urheber- und Markenrechte, Rechte von Dritten und die guten Sitten behält sich Campunite vor, folgende Massnahmen in eigenem Ermessen zu treffen (die Aufzählung folgt keiner Kaskadenordnung):
16.1.1 Verwarnung des Nutzers
16.1.2 Löschung der fraglichen Inhalte
16.1.3 Vorübergehende Sperrung des Nutzerprofils
16.1.4 Dauerhafte Sperrung des Nutzerprofils
16.1.5 Fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und Campunite
16.2 Campunite behält sich im Falle von in Ziffer 16 .1 beschriebenen Verstössen vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und rechtliche Schritte gegen die fehlbaren Nutzer einzuleiten.
16.3 Erhält ein Nutzer mehrfach negative Bewertungen gemäss dem Bewertungssystem der Plattform, behält sich Campunite die in Ziffer 16.1 und 16.2 beschriebenen Massnahmen und Sanktionen vor.
16.4 Weiterhin sind die in Ziffer 15 beschriebenen Massnahmen im Falle einer Umgehung zu beachten.
17 Kündigung des Vertragsverhältnisses
17.1 Das Vertragsverhältnis tritt gemäss 1.3 in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer.
17.2 Der Nutzer hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit Campunite per sofort zu kündigen, sofern keine laufenden oder künftigen, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Mietverhältnisse mit einem anderen Nutzer bestehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Campunite behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der kündigende Nutzer seine Verpflichtungen aus noch offenen Mietverhältnissen nicht erfüllt. Campunite haftet nicht für Fälle, in denen der kündigende Nutzer seine offenen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen nicht mehr erfüllt.
17.3 Campunite hat das Recht, das Vertragsverhältnis per sofort und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Allfällige laufende oder künftige, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits geschlossene Mietverhältnisse des betreffenden Nutzers mit anderen Nutzern sind durch den Nutzer zu erfüllen. Neue Mietverhältnisse können nicht mehr eingegangen werden. Sobald die Pflichten auslaufenden oder künftigen, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Mietverhältnissen erfüllt sind, erlischt die Berechtigung des Nutzers, die Plattform weiterhin zu nutzen und die Leistungen von Campunite in Anspruch zu nehmen. Campunite haftet nicht für Fälle, in denen der gekündigte Nutzer seine offenen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen nicht mehr erfüllt.
17.4 Erfolgt eine fristlose Kündigung seitens Campunite aufgrund von Verstössen gemäss Ziffer 2.4 bis 2.6, 3.5 bis 3.8, Ziffer 5.3.2, Ziffer 13.1 bis 13.3, Ziffer 14, Ziffer 15 und Ziffer 16 erlischt das Recht des Nutzers, die Plattform zu nutzen und die Leistungen von Campunite in Anspruch zu nehmen per sofort. Campunite übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund einer fristlosen Kündigung entstehen.
17.5 Eine Kündigung oder sonstige Auflösung des Vertragsverhältnisses bewirkt folgendes:
17.5.1 Das Recht auf Nutzung der Plattform erlischt für den Nutzer sobald alle Pflichten auslaufenden oder künftigen, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Mietverhältnissen erfüllt sind. Ab Zeitpunkt der Kündigung besteht keine Möglichkeit mehr, neue Mietverhältnisse einzugehen. Bei einer fristlosen Kündigung gemäss Ziffer 17.4 erlischt das Recht auf Nutzung der Plattform per sofort.
17.5.2 Sämtliche noch offenen Beträge zu Gunsten von Campunite werden mit der Kündigung per sofort fällig. Beträge auslaufenden oder künftigen, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Mietverhältnisse werden ihrerseits sofort bei Beendigung dieser Mietverhältnisse fällig.
17.5.3 Der Nutzer verliert mit der Kündigung jegliche Ansprüche auf die zu erbringenden Leistungen von Campunite. Im Falle von laufenden oder künftigen, zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Mietverhältnissen werden die Ansprüche des Nutzers auf die nötigen, für die ordentliche Erfüllung der fraglichen Mietverhältnisse erforderlichen Leistungen von Campunite beschränkt. Im Falle einer fristlosen Kündigung gemäss Ziffer 17.4 erlöschen jegliche Ansprüche auf die zu erbringenden Leistungen von Campunite per sofort.
17.5.4 Campunite ist berechtigt, im Falle von Streitigkeiten zwischen den Nutzern gemäss den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses vorzugehen.
17.5.5 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits an Campunite getätigten Zahlungen.
17.6 Campunite übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund einer Kündigung entstehen.
18 Vertragsanpassungen
18.1 Campunite hat jederzeit das Recht, Anpassungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den angebotenen Leistungen, den Kosten und Gebühren und sonstigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses vorzunehmen. Eine Einwilligung oder Bestätigung der Nutzer ist nicht erforderlich.
18.2 Vertragsverhältnisse und Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der Anpassungen geschlossen wurden, sind von den Anpassungen nicht betroffen.
18.3 Die Nutzer werden vor dem Inkrafttreten der Anpassungen informiert.
19 Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss
19.1 Campunite übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen die von Vertragspartnern von Campunite angeboten und ausgeführt werden. Campunite haftet nicht für Hilfspersonen.
19.2 Jegliche Haftung von Campunite in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Campunite und den Nutzern, den Mietverhältnissen und der Plattform wird im Rahmen der schweizerischen Rechtslage ausgeschlossen. Jegliche Haftung von Campunite für Schäden aller Art aus dem Vertragsverhältnis wird unabhängig des Rechtsgrundes ausgeschlossen.
19.3 Es wird nicht gewährleistet, dass die Plattform jederzeit einwandfrei, sicher und nutzbar zur Verfügung steht. Wartungsarbeiten und Aktualisierungen können die Nutzbarkeit der Plattform vorübergehend einschränken. Campunite haftet nicht für Schäden, die durch eingeschränkte Nutzbarkeit entstehen.
19.4 Campunite haftet nicht für Inhalte auf Websites von Dritten, die mittels Link auf der Plattform zu erreichen sind. Campunite übernimmt keine Gewährleistung für solche Inhalte. Campunite behält sich vor, Links zu Websites Dritter ohne Angaben von Gründen zu entfernen.
19.5 Es besteht keine Gewährleistung seitens Campunite bezüglich der Vertragsverhältnisse, der Mietverhältnisse, der Plattform, der angebotenen Dienstleistungen und den Mietsachen. Jegliche gesetzlichen Gewährleistungen werden umfassend ausgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken den Gewährleistungsausschluss nicht ein.
19.6 Campunite übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Identität von Nutzern. Die Überprüfung der Richtigkeit der Identität obliegt dem Vertragspartner des Mietverhältnisses und nicht Campunite.
19.7 Des Weiteren sind alle übrigen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. Ziffer 19 schliesst alle übrigen Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Campunite ausdrücklich nicht aus.
20 Schadloshaltung
20.1 Campunite ist von sämtlichen Ansprüchen die Dritte und andere Nutzer aufgrund von Verstössen eines Nutzers gegen die Vertragsverhältnisse, die Mietverhältnisse, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die guten Sitten und/oder die geltende schweizerische Rechtslage gegen Campunite geltend machen freigestellt.
20.2 Campunite übernimmt keine Haftung für die in Ziffer 20.1 beschriebenen Verstösse eines Nutzers.
20.3 Sämtliche Kosten, die aufgrund der in Ziffer 20.1 beschriebenen Verstösse eines Nutzers anfallen, werden dem fehlbaren Nutzer zu Lasten gelegt. Dies umschliesst insbesondere vorprozessuale Kosten, Prozesskosten, Parteientschädigungen und Kosten für die Rechtsverteidigung. Campunite lehnt jegliche Haftung für sämtliche Kosten, die aus einem in Ziffer 20.1 beschriebenen Verstoss anfallen ab.
20.4 Schadenersatzansprüche die aufgrund der in Ziffer 20.1 beschriebenen Verstösse eines Nutzers gegen Campunite geltend gemacht werden, werden vollständig dem fehlbaren Nutzer zu Lasten gelegt. Campunite behält sich sämtliche Regressansprüche vor.
20.5 Campunite behält sich vor, im Falle von in Ziffer 20.1 beschriebenen Verstössen eines Nutzers Schadenersatzansprüche geltend zu machen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
21 Schlussbestimmungen
21.1 Der Gerichtsstand ist CH-8200 Schaffhausen.
21.2 Der Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten unter den Nutzern aus Mietverhältnissen beurteilt sich nach Schweizerischem Recht und den Vereinbarungen der Nutzer untereinander.
21.3 Sämtliche Rechtsfragen beurteilen sich ausschliesslich nach dem materiellen schweizerischen Recht. Kollisionsnormen und internationale Abkommen sind ausgeschlossen.
21.4 Unter Vorbehalt von anderslautenden Bestimmungen des materiellen schweizerischen Rechts sind alle Rechtsfragen ausschliesslich durch die Gerichte am Gerichtsstand von Campunite zu beurteilen.
21.5 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Campunite berührt deren jeweilige Selbstständigkeit und Rechtsform nicht. Ein Vertragsverhältnis führt nicht zu einer einfachen Gesellschaft.
21.6 Campunite ist berechtigt, den Betrieb der Plattform und das Anbieten und Ausführen ihrer Leistungen jederzeit unter Beachtung der Kündigungsmodalitäten in Ziffer 17 einzustellen. Eine vorgängige Information der Nutzer ist nicht erforderlich.
21.7 Ergänzungen, Anpassungen und Auflösung des Vertragsverhältnis sind schriftlich abzufassen und von allen Parteien zu unterzeichnen. Vorbehältlich bleiben alle anderslautenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
21.8 Die Zustellung und Abfassung per E-Mail erfüllt alle Voraussetzungen aus Ziffer 21.6.
21.9 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Campunite und dem Nutzer und dem Mietverhältnis zwischen den Nutzern ist seitens der Nutzer nur unter Zustimmung aller Vertragsparteien möglich. Dasselbe gilt für Ein- und Austritt einer Vertragspartei zu bereits bestehenden Vertrags- und Mietverhältnissen. Campunite behält sich vor, ihrerseits ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung der Nutzer in Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schweizerischen Rechtslage an Dritte abzutreten. Die Nutzer werden vorgängig über eine allfällige Abtretung informiert.
21.10 Die Verrechnung und/oder Zurückhaltung von Gegenforderungen ist für den Nutzer nur möglich, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
21.11 Im Falle einer Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von einer oder mehreren Klauseln und Bestimmungen eines Vertragsverhältnisses gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin und werden von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Klausel nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird in der Weise ersetzt, dass die Ersatzklausel dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
21.12 Das Nicht- oder nur verspätete Ausführen von Rechten im Vertrags- und in den Mietverhältnissen führt nicht zum Verlust dieser Rechte. Die Rechtsfolgen eines nicht ausgeführten, oder verspätet ausgeführten Recht bestimmen sich nach der schweizerischen Rechtslage. Campunite haftet nicht für Schäden, die innerhalb eines Mietverhältnisses aufgrund von nicht/verspätet ausgeführten Rechten entstehen.
21.13 Im Falle von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen zwischen den Nutzern übernimmt Campunite keine Vermittlerrolle. Es besteht keinen Anspruch auf Unterstützung durch Campunite. Campunite behält sich die Rechnungstellung allfälliger Mehrkosten vor.
21.14 Massgebend ist die deutsche Sprachfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle anderen Sprachfassungen dienen als blosse Informationsquellen und sind nicht verbindlich.
version 1.0.4, 25.04.2022